Leitern, Tritte und Co, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel. Diese werden im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt.
Sorgen Sie für die regelmäßige Prüfung Ihrer Leitern durch unseren zertifizierten Mitarbeiter.